Lade Veranstaltungen

 

 

Modul 5 der Kraftfahrerschulung beschäftigt sich mit der Ladungssicherung, um die Sicherheit während des Transports zu gewährleisten. Die Teilnehmer lernen die gesetzlichen Vorschriften sowie die verschiedenen Techniken und Hilfsmittel, die für eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung erforderlich sind. Praktische Übungen helfen, das Wissen in realistischen Szenarien anzuwenden und das Verständnis für korrekte Verlade- und Sicherungsmethoden zu vertiefen. Ziel ist es, das Risiko von Unfällen und Schäden zu minimieren und die Verantwortung der Fahrer für die Sicherheit ihrer Ladung zu stärken.

Erhöhte Sicherheit:

Teilnehmer lernen, wie sie ihre Ladung korrekt sichern können, was das Risiko von Unfällen und Schäden während des Transports verringert.

Verantwortungsbewusstsein:

Die Schulung fördert ein höheres Bewusstsein für die Verantwortung der Fahrer für die Sicherheit der Ladung und deren Einfluss auf die Verkehrssicherheit.

Kompetenzsteigerung:

Teilnehmer erweitern ihre Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Ladungssicherung, was ihre Gesamtkompetenz als Fahrer erhöht.

Rechtskonformität:

Ein umfassendes Verständnis der gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung hilft Fahrern, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und Bußgelder zu verhindern.

Grundlagen der Ladungssicherung

Definition und Bedeutung der Ladungssicherung im Transportwesen.

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften (z.B. Straßenverkehrsordnung, europäische Richtlinien).

Techniken der Ladungssicherung

Verschiedene Methoden zur Sicherung von Ladung (z.B. Verzurren, Auflasten, Staupläne).

Verwendung von Sicherungsmaterialien (z.B. Zurrgurte, Netze, Riegel).

Verantwortung des Fahrers

Bedeutung der Verantwortung des Fahrers für die Sicherheit der Ladung und deren Einfluss auf die Verkehrssicherheit.

Schulung zur Sensibilisierung für die Konsequenzen unsachgemäßer Ladungssicherung.

Zu den gewerblichen Fahrten im Güterkraftverkehr zählen grundsätzlich alle Fahrten, soweit sie nicht privater Natur sind, die entweder national, grenzüberschreitend oder im Werkverkehr durchgeführt werden. Ausnahmenregelungen finden Sie unter www.bag.bund.de.

Alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkws über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) für Beförderungen nutzen wollen.