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Als Berufskraftfahrer ist es wichtig über Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften zu verfügen und rechtlich immer auf dem aktuellen Stand zu sein. In diesem Modul 2 unserer BKF-Weiterbildung frischen Sie Ihr Wissen auf, werden über neue Vorschriften und Verkehrszeichen informiert und erfüllen Ihre Fortbildungspflicht in der aktuellen Version.
 
Das Modul 2 beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.1 und 2.2 nach Anlage 1 der BKrFQV 
  • Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
  • Sie kennen durch die Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer die gesetzlichen Vorschriften und wissen diese in Gefahrensituationen umzusetzen.
  • Sie erkennen Gefahren im Straßenverkehr und können diese souverän vermeiden.

Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer im Güterverkehr geeignet.

Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

Alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkws über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) für Beförderungen nutzen wollen.